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Zwei Schritte, um Beiträge der privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung von der Steuer abzusetzen

Viele Kunden der LKH sparen durch das Bürgerentlastungsgesetz, denn seit 2010 können Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung größtenteils von der Steuer abgesetzt werden.

1. Schritt zum Steuervorteil – Steuer-Identifikationsnummer übermitteln
Damit Sie die Vorteile nutzen können, muss die LKH als Ihr privates Krankenversicherungsunternehmen die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung an die Finanzbehörden übermitteln, die berücksichtigungsfähig sind. Hierzu benötigt die LKH die Steuer-Identifikationsnummer aller versicherten Personen. Selbstverständlich verwendet die LKH die Identifikationsnummer nur für steuerliche Zwecke – ganz im Sinne des Datenschutzes.


2. Schritt zum Steuervorteil – Meldung an die Finanzbehörden
Für die Jahre 2010 und 2011 hat die LKH die Beitragsanteile an die Finanzbehörden gemeldet, die als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden können. Über die gemeldeten unbegrenzt steuerabzugsfähigen Beitragsanteile der Kranken- und Pflegeversicherung wurden alle Versicherten der LKH ab Mitte Februar 2012 informiert.
 
  •   Übermittlung der Steuer-Identifikationsnummer - Fragen und Antworten
  •   Meldung steuerabzugsfähiger Beitragsanteile - Fragen und Antworten

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