Als Student privat krankenversichert mit dem Tarif PSKV
Studenten können sich in den ersten drei Monaten ihres Studiums von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien lassen. So können sie in jungen Jahren von günstigen Beiträgen profitieren und gleichzeitig als Privatpatienten einen erweiterten Versicherungsschutz genießen.
Die LKH bietet Studenten mit dem Tarif „Private Studentische Krankenversicherung“ (PSKV) privaten Krankenversicherungsschutz.
- Zeitlich unbegrenzte europaweite Geltung
- Für einen Monat Weltgeltung, verlängerbar
- Chefarztbehandlung und Einbettzimmer möglich (Tarif 400V)
- Tarifliche Erstattung für Brille und Zahnersatz
Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). |